Die Abrechnung meiner Leistungen werden gemäß GebüH abgerechnet. Grundlage dafür bildet der Behandlungsvertrag.
Hinweis zur Kostenübernahme durch Krankenkassen:
Osteopathie wird von vielen gesetzlichen und privaten Krankenkassen anteilig erstattet. Um die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung in Anspruch nehmen zu können, ist häufig ein ärztliches
Attest oder eine Verordnung erforderlich.
Ihr Beitrag zur reibungslosen Abwicklung:
Bitte lassen Sie sich vor Beginn der Behandlung ein ärztliches Attest ausstellen und reichen Sie dieses gemeinsam mit meiner Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Wichtiger Hinweis:
Ich übernehme keine Garantie für die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung, da diese individuell geregelt ist.