Abrechnung und Kostenübernahme

Die Abrechnung meiner Leistungen werden gemäß GebüH abgerechnet. Grundlage dafür bildet der Behandlungsvertrag.

 

Hinweis zur Kostenübernahme durch Krankenkassen:
Osteopathie wird von vielen gesetzlichen und privaten Krankenkassen anteilig erstattet. Um die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung in Anspruch nehmen zu können, ist häufig ein ärztliches Attest oder eine Verordnung erforderlich.

  • Gesetzliche Krankenkassen: Viele Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen, wenn Sie ein ärztliches Attest vorlegen, das die Notwendigkeit der Behandlung bestätigt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen.
  • Private Krankenversicherungen: In der Regel hängt die Erstattung von den Heilpraktikerleistungen in Ihrem Vertrag ab. Auch hier kann ein ärztliches Attest die Kostenübernahme erleichtern.


Ihr Beitrag zur reibungslosen Abwicklung:
Bitte lassen Sie sich vor Beginn der Behandlung ein ärztliches Attest ausstellen und reichen Sie dieses gemeinsam mit meiner Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Wichtiger Hinweis:
Ich übernehme keine Garantie für die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung, da diese individuell geregelt ist.